Riester-Rente - staatliche Zulagen

Höhe der Förderung (Zulagen)

 

Grundzulage:
Die Höhe der Grundzulage beträgt pro Person:
• 2007: 114 EUR
• ab 2008: 154 EUR

Kinderzulage:
Je Kind und Jahr erhält der Zulagenberechtigte grundsätzlich ab dem Jahr 2008:
• 185 EUR für Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren sind
• 300 EUR für Kinder die nach dem 01.01.2008 geboren sind

Die Zahlung von Kinderzulagen richtet sich immer nach dem Kindergeld: Solange die Kinder Kindergeld berechtigt sind, werden auch Kinderzulagen fällig.

Die Zulagen werden nur in der vollen Höhe fällig, wenn der Eigenbeitrag eine bestimmte Höhe erreicht.

Die Kinderzulage ist vom Kindergeld abhängig. Bei einer nachträglichen Rückforderung des Kindergelds entfällt auch der Anspruch auf Kinderzulage für den Veranlagungszeitraum.

Anspruchsberechtigter für die Kinderzulage ist grundsätzlich derjenige, der auch das Kindergeld erhält. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht dauernd getrennt lebenden Eltern wird die Zulage regelmäßig der Mutter zugeordnet. Der Vater erhält nur dann die Kinderzulage, wenn beide Elternteile dies gemeinsam beantragen. Ein entsprechender Antrag ist unwiderruflich und gilt jeweils für ein Beitragsjahr.