Riester-Rente - Maximalbeitrag
Förderungsfähiger Gesamtbeitrag ( = Zulagen + Eigenbeitrag)
Der Höchstbetrag der förderungsfähigen Eigenbeiträge zuzüglich der dafür festgesetzten Zulage beträgt in den folgenden Veranlagungszeiträumen:
• 2007: bis zu 1.575 EUR
• ab 2008: bis zu 2.100 EUR
Bis zu dieser Grenze können die Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden.
Oftmals wird dieser Punkt übersehen, und die Berechnung nur auf die Erlangung der vollen Zulage ausgelegt. Bei höheren Steuersätzen sollte jedoch auch der Sonderausgabenabzug mit in Betracht gezogen werden !