Riester-Rente - geförderter Personenkreis
Personen mit Anspruch auf Förderung:
• Alle gesetzlich Pflichtversicherten, auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
• Beamte
• Versicherungspflichtige Selbständige
• Versicherte während der Erziehungszeit
• Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
• Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger
• Pflegepersonen
• Behinderte in Werkstätten
Hinweis: Generell erhalten jedoch auch nicht-förderungsberechtigte Personen die Zulagen-Förderung, wenn für deren Ehepartner ein förderfähiger Vertrag abgeschlossen wird.
von der Förderung ausgenommene Personen:
• Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind: in erster Linie Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind, etwa Rechtsanwälte oder Mediziner.
• Geringfügig Beschäftigte, die nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen
• Sozialhilfeempfänger
• Schüler, Studenten
• Rentner, Pensionäre
Tipp: Mit einem Minijob mit vollem Rentenbeitrag oder mit einem vom Ehepartner abgeleiteten Vertrag kommt fast jeder zu seiner Förderrente.