Studenten
Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung ist eine notwendige Voraussetzung um sich an einer Hochschule bzw. Universität als Student einzuschreiben.
Als Nachweis über eine Mitgliedschaft stellt die Krankenkasse bzw. Krankenversicherung eine Vericherungsbescheinigung aus, welche für die Einschreibung benötigt wird.
Je nach Alter ergeben sich verschiedene Konstellationen wie man sich versichern kann.
unter 25 Jahre alt: hier besteht die Möglichkeit der Familienversicherung für Studenten
über 25 Jahre alt und noch nicht im 14. Semester: eigene studentische Krankenversicherung
über 30 Jahre alt oder ab dem 14. Semester: freiwillige Krankenversicherung
