wann können Sie sich privat versichern
Wer kann sich privat krankenversichern?
- Angestellte und Arbeiter mit einem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze
- Studenten
- Unternehmer Selbständige und freiberuflich Tätige
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch
- Ärzte, Zahnärzte, AiP (vergünstigte Medizinertarife)
