Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung (PKV)

oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist die Höhe des Jahreseinkommens, bis zu dem für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht.

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen in drei aufeinander folgenden Jahren die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat, scheiden am 31.12. des dritten Kalenderjahres aus der Krankenversicherungspflicht aus, wenn ihr Gehalt oder Lohn auch am 01. Januar des folgenden Jahres über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Arbeitnehmer können sich dann entscheiden ob sie weiterhin freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder ob sie zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten.

Es gelten seit 2003 zwei Versicherungspflichtgrenzen:

„Allgemeine“ und „besondere“ Jahresentgeltgrenze

Seit dem 1. Januar 2003 muss gemäß dem Beitragssatzsicherungsgesetz zwischen der allgemeinen und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschieden werden:

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2003 wurde in einem Schritt von 40.500 Euro auf 45.900 Euro angehoben. Damit sollte der Kreis der versicherungspflichtigen Personen und der Beitragszahler erweitert werden.

Da durch diese starke Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze einige privat Versicherte wieder in die Versicherungspflicht gefallen wären wurde die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für alle Arbeitnehmer, welche am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden JAEG versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vollversichert waren. Sie knüpft an die Höhe der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Grenze an. Ihre Höhe entspricht seitdem der Beitragsbemessungsgrenze.

Für alle anderen Arbeitnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 49.950 Euro (Kalenderjahr 2010).

  Allgemeine Grenze Besondere Grenze
(ab 2003)
Jahr monatlich jährlich Steigerung
gegenüber
Vorjahr
jährlich Anhebung
gegenüber
Vorjahr
2000 3.297,83 € 39.574 € - - -
2001 3.336,17 € 40.034 € 1,2 % - -
2002 3.375,00 € 40.500 € 1,2 % - -
2003 3.825,00 € 45.900 € 13,3 % 41.400 € 2,2 %
2004 3.862,50 € 46.350 € 1,0 % 41.850 € 1,1 %
2005 3.900,00 € 46.800 € 1,0 % 42.300 € 1,1 %
2006 3.937,50 € 47.250 € 1,0 % 42.750 € 1,1 %
2007 3.975,00 € 47.700 € 1,0 % 42.750 € 0,0 %
2008 4.012,50 € 48.150 € 1,0 % 43.200 € 1,1 %
2009 4.050,00 € 48.600 € 0,9 % 44.100 € 2,1 %
2010 4.162,50 € 49.950 € 2,8 % 45.000 € 2,0 %
2011          

 

Tarife der privaten Krankenversicherung