Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung (PKV)

oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist die Höhe des Jahreseinkommens, bis zu dem für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht.

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen in drei aufeinander folgenden Jahren die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat, scheiden am 31.12. des dritten Kalenderjahres aus der Krankenversicherungspflicht aus, wenn ihr Gehalt oder Lohn auch am 01. Januar des folgenden Jahres über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Arbeitnehmer können sich dann entscheiden ob sie weiterhin freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder ob sie zu einer privaten Krankenversicherung (PKV ) wechseln möchten.

Versicherungspflichtgrenze 2008

Es gelten seit 2003 zwei Versicherungspflichtgrenzen. Der Monats- bzw. Jahreswert beträgt in 2008:

4.012,85 € monatliches Einkommen, bzw. 48.150,- € Jahreseinkommen

Tarife private Krankenversicherung

AXA EL 400, AXA EL Bonus,