Systemvergleich - gesetzliche und private Krankenversicherung

Wenn Sie vor der Entscheidung stehen sich für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu entscheiden, sollten Sie die Gelegenheit nutzen und sich über die generellen Unterschiede der beiden Gesundheitssysteme  umfassend informieren.

Die Herausforderungen einer modernen Gesundheitsversorgung liegen in einer immer höheren Lebenserwartung, steigenden Kosten im Gesundheitswesen, und der demographischen Entwicklung der Bevölkerung. Hier wird das Problem der Überalterung unserer Gesellschaft, welche bereits einen Finanzierungsengpass in der gesetzlichen Rentenversicherung auslöst im selben Maße Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben. Die Ausgaben für  medizinische Behandlungen steigen erfahrungsgemäß im höheren Alter stark an. In einem umlagefinanzierten Gesundheitssystem wie es die gesetzliche Krankenversicherung ist kommt bei einer Verlagerung der Altersstruktur diese Art der Finanzierung schnell an Ihre Grenzen.
 
Bei einer Entscheidung für oder gegen die eine oder andere Art der Krankenversicherung ist es wichtig, sich zunächst über die grundlegenden Unterschiede beider Systeme zu informieren.
 
gesetzliche Krankenkasse (GKV) private Krankenversicherung (PKV)
GKV - Finanzierung PKV - Finanzierung
Umlageverfahren: laufende Ausgaben werden mit laufenden Einnahmen bedient. Somit werden keine Rücklagen für die höheren medizinischen Kosten im Alter gebildet. Kapitaldeckungsverfahren: steigende Ausgaben für die Gesundheitsversorgung mit zunehmendem Alter und die Ausgaben über die gesammte Laufzeit werden für Frauen und Männer jeden Jahrgangs separat kalkuliert. 
GKV - Sicherheit im Alter PKV - Sicherheit im Alter
keine Rücklagen: bei der Umlagefinanzierung wird keine Vorsorge für das Alter betrieben, da die laufenden Einnahmen weitgehendst sofort wieder für aktuelle Leistungsfälle ausgegeben werden. langfristige Beitragskalkulation: durch die Kapitaldeckung wird ein Teil der Beiträge in jungen Jahren verzinslich angesammelt um später die höheren Kosten zu tragen un ddie Beiträge zu stabilisieren. Zu Stabilisierung der Beiträge wird insbesondere auch der 10%-ige gesetzliche Zuschlag verwendet.
GKV - Beiträge PKV - Beiträge
in Abhängigkeit vom eigenen Bruttoeinkommen werden Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze kassiert. Je nach gesetzlicher Krankenkasse können sich diese unterscheiden. Ab dem 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Die Kassen können Zusatzbeiträge verlagen, bzw. Rückerstattungen gewähren. die Beiträge werden individuell nach dem Alter und Geschlecht sowie dem gewählten Tarif kalkuliert. Auch der Gesundheitszustand spielt eine Rolle für die Beitragshöhe beim Vertragsabschluß. Da es hier gravierende Unterschiede bei den einzelnen Gersellschaften gibt sollte unbedingt ein unabhängiger Tarifvergleich erstellt werden.
GKV - Beitragsstabilität PKV - Beitragsstabilität

durch die Umlagefinanzierung wird die gesetzliche Krankenkasse besonders hart von
der demographischen Entwicklung getroffen, da den stetig steigenden Ausgaben durch den medizinischen Fortschritt und die Inflation immer weniger Beitragseinnahmen gegenüberstehen. Viele Experten gehen auch weiterhin von stark steigenden Beiträgen sowie weiter sinkenden Leistungen aus.
In Zukunft ist zu erwarten, dass die gesetzliche Krankenkasse nur noch eine medizinische Grundversorgung leisten wird.
Wer bessere Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss dies über separate Krankenzusatzversicherungen absichern.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung enthalten von Vertragsbeginn an einen Sparanteil, die sogenannte Alterungsrückstellung. (einige solide private Krankenversicherer besitzen bereits mehrere Milliarden Euro an Rückstellungen)
Bedingt durch bessere und teurere medizinische Behandlungsmethoden kommt es jedoch auch hier gelegentlich zu Beitragsanpassungen.
GKV - Leistungsanspruch PKV - Leistungsanspruch
Versicherte sind auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt, welcher wie in der Vergangenheit schon mehrmals geschehen jederzeit gekürzt werden kann.
Oft wird dieser Punkt bei dem Beitragsvergleich übersehen, denn zu Teil deutlische Leistungskürzungen entsprechen indirekt auch einer Beitragserhöhung.
beim Vertragsabschluss legen Sie die gewünschten Leistungen durch die Wahl des passenden Tarifes fest. Die Leistungen bleiben Ihnen über die gesammte Vertragsdauer garantiert, und nur Sie haben das Recht diese anzupassen. 
   
Anspruch aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung: Leistungen, welche je nach Tarif und Gesellschaft bei der privaten Krankenversicherung gewählt werden können:
GKV - Arztwahl und Behandlung
PKV - Arztwahl und Behandlung
  • Behandlung ist nur durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte möglich (Kassenärzte)
  • Bei Arztwechsel Überweisung nötig
  • Praxisgebühr 10,- € je Quartal (auch mehrfach möglich)
  • Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
  • keine Praxisgebühr
  • Arztwechsel jederzeit und problemlos möglich
GKV - Alternative Heilmethoden
PKV - Alternative Heilmethoden
  • Grundsätzlich keine Leistung
  • Keine Leistungen für Heilpraktiker
  • Akupunktur nur in bestimmten Fällen
  • Kostenerstattung bis zu 100 %
  • viele anerkannte Naturheilverfahren
  • Behandlung durch Ärzte und auch
  • Behandlung durch Heilpraktiker je nach Tarif und Gesellschaft
GKV - Arznei- und Verbandmittel
PKV - Arznei- und Verbandmittel
  • Verträge mit einzelnen Pharmakonzernen um Kosten zu sparen - daher beschränkte Auswahl des passenden Arzneimittel
  • Zuzahlungen von 10% des Preises, jedoch mind. 5,- € und max. 10,- € pro Arzneimittel
  • Kostenerstattung bis zu 100 %
  • Verschreibungsmöglichkeit aller anerkannten Arzneimittel - eher das wirksamste und nicht das günstigste Medikament
GKV - Auslandsschutz PKV - Auslandsschutz
  • in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht
  • Keine Leistung für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport
  • Leistungen nur im Rahmen der medizinischen Versorgung des Gast- oder Urlaubslandes im Rahmen der sogenannten "Leistungsaushilfe"
  • in Europa ohne Begrenzung
  • weltweite Geltung 3 Monate, in vielen Tarifen auch darüber hinaus
  • Krankenrücktransport
  • Behandlung als Privatpatient
GKV - Beitragsrückerstattung PKV - Beitragsrückerstattung
  •  keine nennenswerten Rückvergütungen
  • bis zu 6 Monatsbeiträge Rückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten
GKV - Familienversicherung PKV - Familienversicherung
  • unter bestimmten Voraussetzungen sind Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert
  • für jede Person wird ein individueller Vertrag mit eigenem Beitrag vereinbart
GKV - Heilmittel, Hilfsmittel PKV - Heilmittel, Hilfsmittel
  • bei Heilmitteln Zuzahlung von 10% der Kosten zuzüglich 10,- € je Verordnung
  • bei Hilfsmitteln Zuzahlung von 10% der Kosten - mindestens 5,- € max. 10,- €
  • bis zu 100% Kostenübernahme durch die private Krankenkasse
 GKV - Krankenhaus  PKV - Krankenhaus
  • Stationsarzt
  • Mehrbettzimmer
  • für max. 28 Tage Zuzahlung von 10,- € je Tag
  • nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus
  • freie Arztwahl (auch Chefarzt)
  • Wahl zwischen Ein- Zwei-, oder Mehrbettzimmer
  • freie Wahl des Krankenhauses auch Spezialkliniken
  • keine Zuzahlungen
GKV - Zahnmedizinische Versorgung PKV - Zahnmedizinische Versorgung
  • Befundorientierter Festzuschuss für Zahnersatz
  • Nur preisgünstigste plastische Zahnfüllung
  • Zahnbehandlung - bis zu 100%
  • Zahnersatz – bis zu 90%
  • auch höherwertige Versorgung mit Keramik und Edelmetallen
GKV - Sehhilfen  PKV - Sehhilfen 
  • Grundsätzlich keine Kostenübernahme für Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen
  • Leistungen für Brillengläser, Brillenfassung und Kontaktlinsen bis zu mehrere hundert Euro pro Jahr
GKV - Krankengeld PKV - Krankengeld
  • Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für ein und dieselbe Krankheit (Aussteuerung)
  • Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung (keine Aussteuerung)
  • höhe frei wählbar

Tarife der privaten Krankenversicherung