GKV PKV Rückblick

Geschichte der Privaten Krankenversicherung

Am 15. Juni 1883 wurde die Krankenversicherungpflicht für Arbeiter eingeführt. Als Träger der sozialen Krankenversicherung wurden Hilfs- und Knappschaftskrankenkassen, Betriebs, - Orts- und Gemeindeversicherungskrankenkassen eingeführt. Doch nicht jeder durfte sich bei ihnen versichern. Daher kam es schon bald zur Grüdung einer entsprechenchenden Einrichtung auf privatwirtschaftlicher Basis. Allerdings hatten diese Kassen noch keinen regen Zulauf, da der Mittelstand zu dieser Zeit genügend Geld zur Verfügung hatte, um sich selbst schützen zu können.

Nach der großen Inflation im Jahr 1924 änderte sich das grundlegend, da der Mittelstand und die gehobene Bevölkerungsschicht nun nicht mehr in der Lage war, die Behandlungkosten sowie eventuelle Folgen von Erkrankungnen selbst zu übernehmen.

Bis 1924 bot die PKV nur Tagesgeldversicherungen, um einen möglichen Lohnverlust im Krankheitsfall zu verhindern. Doch durch den allgemeinen Vermögensverlust wurden nun auch Krankenkostentarife nötigt, die zunächst denen der gesetzlichen Verischerungen ähnelten. Im Laufe der Jahre wurden diese stetig weiterentwickelt und sind heute in der Lage, den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz voll zu ersetzen, was man als substitutive Krankenversicherung bezeichnet. Mehr noch, die PKV bietet einen umfassenderen Schutz als die GKV und geht dabei auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherten ein.

Heute bietet die PKV sogar gesetztlich Versicherten die Möglichkeit, ihre Gesundheitsversorgung aufzuwerten, indem sie ihnen private Zusatzversicherungen und Ergänzungsleistungen für die individuellen Bedürfnisse ermöglicht.

Eine private Krankenkostenvollversicherung steht aber nur denen offen, die der gesetzlichen Versicherungspflicht nicht unterliegen, wie Selbständigen, freiberuflich Tätigen, Beamten und Arbeitern, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (4.050 € im Monat oder 48.600 € im Jahr)


Die Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Otto von Bismarck legte durch den Erlass der Reichsversicherungsordnung (RVO) den Grundstein für die gesetzlichen Krankenkassen. Die Grundidee war es, eine Absicherung durch Versicherungszwang für Einkommensschwächere zu schaffen, damit  eine wirtschaftliche Notlage im Krankheitsfall verhindert werden konnte.

Dieses Prinzip gilt bis heute. Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt,  dass die Kassen eine Grundversorgung gewährleisten müssen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss. Dabei darf aber das Maß des Notwendigen nicht überschritten werden.

Bis Ende 1995 hatten fast nur Angestellte die Möglichkeit, sich ihre Kasse auszusuchen. Alle anderen wurden ohne Wahlmöglichkeit bestimmten Kassen zugeordet. Um hier für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, trat am 1. 1. 1996 ein neues Gesetz in Kraft, dass nun allen, mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Seeleuten, Bergleute und Landwirten, die Wahl der Krankenkasse selbst überließ. Mit dieser Maßnahme stellte sich auch ein harter Konkurrenzkampf ein, der zu unterschiedlichen  Beiträgen und Leistungen der Kassen führte.

Heute gibt es unzählige gesetzliche Krankenkassen. Hier eine kleine Zusammenfassung der gängigsten deutschen Kassen:
 
  • Ersatzkassen (Barmer Ersatzkasse (BEK), Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), Techniker Krankenkasse (TK), Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Gmünder ersatzkasse (GEK), Hamburg Münchener Krankenkasse (HMK), Hanseatische Krankenkasse (HEK), Handelskrankenkasse (HKK)
  • Allgemeine ortskrankenkasse (AOK)
  • Betriebskrankenkasse (BKK)
  • Innungskrankenkasse (IKK)
  • See-krankenkasse
  • Bundesknappschaft
  • landwirtschaftlichen Krankenkassen

Tarife der privaten Krankenversicherung