aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Beitragsbemessungsgrenze stellt den Wert dar, bis zu dem das Monatseinkommen von Beschäftigten zur Berechnung von Versicherungsbeiträgen herangezogen wird. Der Wert wird jedes Jahr neu festgelegt und entspricht der Entwicklung der Einkommensentwicklung. Berücksichtigt werden immer die kompletten Jahreseinkünfte, also inklusive Sonderzahlungen wie zum Beispiel  Weihnachtsgeld, Erfolgsbeteiligungen und ein dreizehntes Monatsgehalt.

Der Anteil des Verdienstes welcher über der Beitragsbemessungsgrenze liegt wird nicht zur Berechnung von Krankenkassenbeiträgen herangezogen.

Gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung (einheitlich für alte und neue Bundesländer):

Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2008:
3.600 Euro pro Monat = 43.200 Euro pro Jahr


Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2009:
3675 Euro pro Monat = 44100 Euro pro Jahr


Lange Zeit war die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung identisch mit der Versicherungspflichtgrenze, welche das maximale Einkommen definiert, bis zu welchem ein Arbeitnehmer verpflichtet ist sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Erst mit dem Überschreiten dieser Grenze besteht die Freiheit sich zwischen einer privaten oder gesetzlichen Absicherung zu entscheiden.

In der Vergangenheit hat sich die Beitragsbemessungsgrenze wie folgt entwickelt:

Jahr monatlich jährlich
1990 4.725,00 DM 56.700 DM
1991 4.875,00 DM 58.500 DM
1992 5.100,00 DM 61.200 DM
1993 5.400,00 DM 64.800 DM
1994 5.700,00 DM 68.400 DM
1995 5.850,00 DM 70.200 DM
1996 6.000,00 DM 72.000 DM
1997 6.150,00 DM 73.800 DM
1998 6.300,00 DM 75.600 DM
1999 6.375,00 DM 76.500 DM
2000 6.450,00 DM 77.400 DM
2001 6.525,00 DM 78.300 DM
2002 3.375,00 EUR 40.500 EUR
2003 3.450,00 EUR 41.400 EUR
2004 3.487,50 EUR 41.850 EUR
2005 3.525,00 EUR 42.300 EUR
2006 3.562,50 EUR 42.750 EUR
2007 3.562,50 EUR 42.750 EUR
2008 3.600,00 EUR 43.200 EUR
2009 3.675,00 EUR 44.100 EUR

Tarife private Krankenversicherung

AXA EL 400, AXA EL Bonus,