Pflegeversicherung

Die Soziale Pflegeversicherung (PV) in Deutschland ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 als Pflichtversicherung eingeführt und bildet die „fünfte Säule“ der Sozialversicherung. Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit Leistet sie je nach Hilfsbedürftigkeit in unterschiedlichen Stufen. Definiert sind die Pflegestufen eins, zwei und drei.