28 October 2009
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News zu Versicherungen und Finanzen -
Sonstige News
„Es ist bekannt von alters her, wer Sorgen hat, hat auch Likör“, reimte einst Wilhelm Busch. Doch wer wegen des Verlusts seines Arbeitsplatzes finanzielle Probleme hat, dem ist damit nicht geholfen.
Der wird vielmehr versucht sein, zu sparen, wo er nur kann. Dabei stehen auch die Ausgaben für den Versicherungsschutz zur Disposition. Eine Kündigung der Krankenversicherung ist heute aber gesetzlich ausgeschlossen. Bei der privaten Krankenversicherung ist allerdings ein Wechsel in einen preiswerteren Tarif möglich. Die Lebensversicherung dagegen kann voll oder teilweise gekündigt werden. Sinnvoller aber erscheint zunächst eine zinslose Beitragsstundung, meint Michael Schmid, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Wendlingen. Diese ist in vielfach bis zu zwei Jahre möglich. Die Lebensversicherer bieten aber auch Policendarlehen an, die vergleichsweise preiswert sind und mit der späteren Versicherungsleistung verrechnet werden können.