Pauschale Kritik an der Lebensversicherung oder am Vertrieb von Policen muss weder begründet noch vernünftig sein, um unter dem Schutz des verfassungsmäßigen Rechts auf freie Meinungsäußerung zu stehen. Selbst wenn die Richter die Kritik als unqualifiziert betrachten und das auch sagen, müssen sie Klagen dagegen abschmettern. Das war 1983 so, als der einstige Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen wegen des Vorwurfs, Lebensversicherung sei legaler Betrug; vor Gericht zog. Das ist auch jetzt wieder so, als ein namhafter Versicherer wegen der Broschüre „Ampelcheck Altersvorsorge“ der Verbraucherzentrale Hamburg und eine Interessengemeinschaft von Maklern wegen des Finanzhai-Videos der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Richter und Staatsanwälte bemühten. Doch kann eine solche emotionale Kritik die sachliche Beratung zur Altervorsorge nicht ersetzen, meint Michael Schmid, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Wendlingen.