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„Es ist bekannt von alters her, wer Sorgen hat, hat auch Likör“, reimte einst Wilhelm Busch. Doch wer wegen des Verlusts seines Arbeitsplatzes finanzielle Probleme hat, dem ist damit nicht geholfen.

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Pauschale Kritik an der Lebensversicherung oder am Vertrieb von Policen muss weder begründet noch vernünftig sein, um unter dem Schutz des verfassungsmäßigen Rechts auf freie Meinungsäußerung zu stehen.

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Auch in der Versicherung gibt es Mengenrabatte. Damit jedenfalls werben etliche Versiche-rungsunternehmen. Bedingung für diesen Mengenrabatt ist, dass

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