„Es ist bekannt von alters her, wer Sorgen hat, hat auch Likör“, reimte einst Wilhelm Busch. Doch wer wegen des Verlusts seines Arbeitsplatzes finanzielle Probleme hat, dem ist damit nicht geholfen.
Pauschale Kritik an der Lebensversicherung oder am Vertrieb von Policen muss weder begründet noch vernünftig sein, um unter dem Schutz des verfassungsmäßigen Rechts auf freie Meinungsäußerung zu stehen.