Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, da für alle nach dem 01.011961 nur noch eine dreistufige Erwerbsminderungsrente besteht. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente kann bei der Erwerbsminderungsrente auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden. 
Vor allem bei jungen Berufstätigen und Berufseinsteigern besteht meistens kein gesetzlicher Schutz oder nur ein sehr geringer, da diese meist nicht die erforderlichen fünf Beitragsjahre Beiträge gezahlt haben.
So kommen gerade diese Berufsgruppen und die meisten Selbständigen nicht an einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorbei. 
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen, um bei einer Arbeitsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard weiterführen zu können. Bei bestehenden Finanzierungen, und sonstigen weiteren laufenden Verpflichtungen sollte die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente entsprechend angepasst werden.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Allgemeinen die vereinbarte Rente wenn der Versicherte seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall zahlt die Versicherung die vereinbarte monatliche Rente maximal bis zum Ende der Vertragsdauer. Daher sollte auch darauf geachtet werden, dass der Vertrag möglichst nahtlos mit dem geplanten Rentenbeginn der Altersrente zusammenfällt.