laut einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist im Jahr 2010 vorraussichtlich mit folgenden Werten für die Kranken und Pflegeversicherung zu rechnen:
Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer 2010 Alte Bundesländer 2009 neue Bundesländer 2010 neue Bundesländer 2009
monatlich 4.162,50 € 4.050,00 € 4.162,40 € 4.050,00 €
jährlich 49.950,00 € 48.600,00 € 49.950,00 € 48.600,00 €

wenn Ihr Verdienst drei Jahre in folge über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist für Sie als Angestellter ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV ) möglich. Als Selbständiger können Sie sich auch unterhalb dieser Einkommensgrenze für die PKV entscheiden.

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer 2010 Alte Bundesländer 2009 neue Bundesländer 2010 neue Bundesländer 2009
monatlich 3.750,00 € 3.675,00 € 3.750,00 € 3.675,00 €
jährlich 45.000,00 € 44.100,00 € 45.000,00 € 44.100,00 €

Bis zu der Beitragsbemessungsgrenze wird Ihr Einkommen für die Berechnung von Versicherungsbeiträgen herangezogen.