laut einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist im Jahr 2010 vorraussichtlich mit folgenden Werten für die Kranken und Pflegeversicherung zu rechnen:
wenn Ihr Verdienst drei Jahre in folge über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist für Sie als Angestellter ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV ) möglich. Als Selbständiger können Sie sich auch unterhalb dieser Einkommensgrenze für die PKV entscheiden.
Bis zu der Beitragsbemessungsgrenze wird Ihr Einkommen für die Berechnung von Versicherungsbeiträgen herangezogen.
| Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer 2010 | Alte Bundesländer 2009 | neue Bundesländer 2010 | neue Bundesländer 2009 |
| monatlich | 4.162,50 € | 4.050,00 € | 4.162,40 € | 4.050,00 € |
| jährlich | 49.950,00 € | 48.600,00 € | 49.950,00 € | 48.600,00 € |
wenn Ihr Verdienst drei Jahre in folge über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist für Sie als Angestellter ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV ) möglich. Als Selbständiger können Sie sich auch unterhalb dieser Einkommensgrenze für die PKV entscheiden.
| Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung | alte Bundesländer 2010 | Alte Bundesländer 2009 | neue Bundesländer 2010 | neue Bundesländer 2009 |
| monatlich | 3.750,00 € | 3.675,00 € | 3.750,00 € | 3.675,00 € |
| jährlich | 45.000,00 € | 44.100,00 € | 45.000,00 € | 44.100,00 € |
Bis zu der Beitragsbemessungsgrenze wird Ihr Einkommen für die Berechnung von Versicherungsbeiträgen herangezogen.
