laut einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist im Jahr 2010 vorraussichtlich mit folgenden Werten für die Kranken und Pflegeversicherung zu rechnen:
Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer 2010 Alte Bundesländer 2009 neue Bundesländer 2010 neue Bundesländer 2009
monatlich 4.162,50 € 4.050,00 € 4.162,40 € 4.050,00 €
jährlich 49.950,00 € 48.600,00 € 49.950,00 € 48.600,00 €

wenn Ihr Verdienst drei Jahre in folge über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist für Sie als Angestellter ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich. Als Selbständiger können Sie sich auch unterhalb dieser Einkommensgrenze für die PKV entscheiden.

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung alte Bundesländer 2010 Alte Bundesländer 2009 neue Bundesländer 2010 neue Bundesländer 2009
monatlich 3.750,00 € 3.675,00 € 3.750,00 € 3.675,00 €
jährlich 45.000,00 € 44.100,00 € 45.000,00 € 44.100,00 €

Bis zu der Beitragsbemessungsgrenze wird Ihr Einkommen für die Berechnung von Versicherungsbeiträgen herangezogen.