Die Wartezeit in der Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung wechseln können soll nach Plänen der Bundesregierung ab 2011 von bisher drei Jahren auf ein Jahr reduziert werden.
Bisher musste die jeweils aktuelle Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können.
Die Lockerung dieser Regelung kommt gerade zum richtigen Zeitpunkt, denn die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent ist für 2011 ebenfalls schon beschlossen. Somit dürfte ein Wechsel in die PKV wieder wesentlich interessanter werden.
Wie das Sozialgericht Gelsenkirchen in einem Eilbeschluss (Az.: S 31 AS 174/09 ER) im Falle einer Hartz-IV-Empfängerin klargestellt hat müssen die Ämter die Beiträge für die private Krankenversicherung in vollem Umfang übernehmen, ansonsten läge so das eine systemwidrige Belastung der privat Versicherten vor, die
die Gesundheitsreform, welche nicht die Erste ist und wohl auch nicht die Letzte sein wird soll das gesetzliche Krankenkassensystem zukunftssicher machen. Nötig wird dies aufgrund mehrerer Faktoren.
Es war zu erwarten dass die private Krankenversicherung im Jahr 2010 für viele teurer wird, da sich die meisten Gesellschaften in den letzten beiden Jahre mit einer Beitragserhöhung zurückgehalten haben, und diese nun nachholen müssen.
laut einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist im Jahr 2010 vorraussichtlich mit folgenden Werten für die Kranken und Pflegeversicherung zu rechnen: