Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf soll die 3-Jahresfrist für Arbeitnehmer entfallen. Dies wird voraussichtlich am 22.09.2010 im Rahmen der "kleinen" Gesundheitsreform verabschiedet.

Wer profitiert von dieser Änderung?

der vorliegende Gesetzentwurf sieht die vollständige Rücknahme der 3-jährigen Bindefrist an die gesetzliche Krankenkasse vor. Diese Bindefrist gilt aktuell noch für Arbeitnehmer mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.