Viele Riester-Sparer werden, wenn sie sich nicht beeilen und bis Ende 2009 noch ihre Zulage für das Jahr 2007 beantragen die staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge für das Jahr 2007 verschenken. Die Zulagen können höchstens zwei Jahre rückwirkend beantragt werden, danach verfallen die Ansprüche des Sparers für das zulagenberechtigte Jahr. Für das Jahr 2007 läuft diese Frist am 31. Dezember 2009 aus. Insgesamt wurden schon knapp 1,4 Mrd. Euro an Zulagen ausgezahlt. Der Zulagenantrag muss dank einer Neuerung bei der Riester Rente nur noch ein einziges mal ausgefüllt werden und gilt dann für alle Folgejahre. Es sollten dann nur noch Änderungen mitgeteilt werden - wenn ein Kind hinzukommt, sich die Steuernummer oder die Adresse ändert, etc.