Da auch Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II von der Riester-Förderung profitieren wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind lohnt sich auch in diesem Fall die Fortführung der Riester Rente .
Äuserst lukrativ ist die Riester-Rente zudem für diejenigen, die ihr eigenes Einkommen zusätzlich mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Der jährliche Mindesteigenbeitrag zur Riester-Rente von 60 Euro wird in diesen Fällen vom maßgebenden Einkommen abgezogen und erhöht den Anspruch auf ergänzende Leistungen. "Aufstocker" müssen also in der Zeit des Leistungsbezugs den Eigenbeitrag nicht selbst aufbringen. Diese sehr sparerfreundliche Regelung hat den Hintergrund dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht auf die private Altersvorsorge verzichtet werden muss. Gerade bei der Altersvorsorge ist es entscheidend einen langen Atem und viel Ausdauer und Zeit zu investieren. Dem würde es im Weg stehen wenn bei vorübergehender Hilfsbedürftigkeit die private Altersvorsorge darunter leiden würde.