21 October 2009
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News zu Versicherungen und Finanzen -
Riester Rente News
Äuserst lukrativ ist die Riester-Rente zudem für diejenigen, die ihr eigenes Einkommen zusätzlich mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Der jährliche Mindesteigenbeitrag zur Riester-Rente von 60 Euro wird in diesen Fällen vom maßgebenden Einkommen abgezogen und erhöht den Anspruch auf ergänzende Leistungen. "Aufstocker" müssen also in der Zeit des Leistungsbezugs den Eigenbeitrag nicht selbst aufbringen. Diese sehr sparerfreundliche Regelung hat den Hintergrund dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht auf die private Altersvorsorge verzichtet werden muss. Gerade bei der Altersvorsorge ist es entscheidend einen langen Atem und viel Ausdauer und Zeit zu investieren. Dem würde es im Weg stehen wenn bei vorübergehender Hilfsbedürftigkeit die private Altersvorsorge darunter leiden würde.
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