Mit der Einzahlung in einen ungeförderten Riester-Vertrag können Anleger ihr Geld vor der Abgeltungssteuer in Sicherheit bringen. Das selbe gilt auch bei einer Überzahlung der Riester Rente.

Seit 01. Januar 09 sind Kapitalerträge pauschal mit 25 % zzgl. Soli und Kirchensteuer zu versteuern. Fondssparpläne sind auch davon betroffen wenn diese vor 2008 abgeschlossen wurden. Dort werden alle ab 2009 gekaufen Anteile der Abgeltungssteuer unterworfen.

Wird das Sparkapital jedoch in Riester-Fondssparpläne angelegt, für die keine Förderung gezahlt wurde, sind die Erträge nur zur Hälfte steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Beachtet werden muss hierbei nur dass der Vertrag frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden darf, und er muss ebenfalls zwölf Jahre bestanden haben.