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aktuelle Nachrichten und Berichte zu verschiedenen Themengebieten aus dem Bereich Versicherungen und Finanzen.

Die Beitragsbemessungsgrenze West für Renten- und Arbeitslosenversicherung ändert sich 2011 nicht. Im Osten erhöht sie sich leicht. Die für West und Ost einheitlichen Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung sinken.

Sozialversicherungsgrenzen 2011

Rechengrößen der Sozialversicherung in Euro

 

2011 1)

2010

 

West

Ost

West

Ost

 

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung

5.500

66.000

4.800

57.600

5.500

66.000

4.650

55.800

Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft

6.750

81.000

5.900

70.800

6.800

81.600

5.700

68.400

Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

4.125

49.500

4.125

49.500

4.163

49.950

4.163

49.950

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

3.712,50

44.550

3.712,50

44.550

3.750

45.000

3.750

45.000

Bezugsgröße

2.555

30.660

2.240

26.880

2.520

30.240

2.135

25.620

Beitragssätze

Rentenversicherung

RV-Knappschaft

Krankenversicherung 2)

Pflegeversicherung 3)

Arbeitslosenvers.

 

19,9 Prozent

26,4 Prozent

15,5 Prozent

  1,95 Prozent

  3,0 Prozent

 

19,9 Prozent

26,4 Prozent

14,9 Prozent

  1,95 Prozent

  2,8 Prozent

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeskabinett (für die Rechengrößen)

1) Vorläufige Rechengrößen müssen noch durch den Bundesrat bestätigt werden, was dieser in der Regel tut.

2) Durch das GKV-FinG zum 1. Januar 2011 wieder angehoben. Arbeitnehmer tragen unverändert 0,9 Prozentpunkte allein.

3) Zusätzlich (seit Jahresbeginn 2005) sind 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose fällig, die die Arbeitnehmer ebenfalls allein tragen.

 

 

Die Wartezeit in der Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung wechseln können soll nach Plänen der Bundesregierung ab 2011 von bisher drei Jahren auf ein Jahr reduziert werden.

Bisher musste die jeweils aktuelle Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können.

Die Lockerung dieser Regelung kommt gerade zum richtigen Zeitpunkt, denn die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent ist für 2011 ebenfalls schon beschlossen. Somit dürfte ein Wechsel in die PKV wieder wesentlich interessanter werden.

„Es ist bekannt von alters her, wer Sorgen hat, hat auch Likör“, reimte einst Wilhelm Busch. Doch wer wegen des Verlusts seines Arbeitsplatzes finanzielle Probleme hat, dem ist damit nicht geholfen.

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Pauschale Kritik an der Lebensversicherung oder am Vertrieb von Policen muss weder begründet noch vernünftig sein, um unter dem Schutz des verfassungsmäßigen Rechts auf freie Meinungsäußerung zu stehen.

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Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf soll die 3-Jahresfrist für Arbeitnehmer entfallen. Dies wird voraussichtlich am 22.09.2010 im Rahmen der "kleinen" Gesundheitsreform verabschiedet.

Wer profitiert von dieser Änderung?

der vorliegende Gesetzentwurf sieht die vollständige Rücknahme der 3-jährigen Bindefrist an die gesetzliche Krankenkasse vor. Diese Bindefrist gilt aktuell noch für Arbeitnehmer mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Wenig Produkte konnten bei der Altersvorsorge im Krisenjahr 2009 überzeugen. So ist bei den meisten Vorsorgeformen ein deutlich geringeres Interesse zu beobachten wie noch in den Jahren zuvor. Ausser bei der Riester Rente, welche nach wie vor durch einen stetigen Zuwachs an Verträgen mittlerweile nur fast 13 Millionen Sparen für sich begeistern konnte.

Das interesante an den vom Bundesministerium für Arbeit und soziales (BMAS) veröffentlichen Zahlen ist, dass es sich um Nettozuwächse handelt, welche bereits die Vertragsabgänge berücksichtigt. Von den rund 250.000 Neuverträgen im dritten Quartal 2009 entfielen knapp 50% auf Riester Rentenversicherungen.
Weniger attraktiv erscheinen hingegen Riester Banksparpläne, welche sich mit einem Zuwachs von 15000 Verträgen begnügen müssen - was nicht zuletzt an dem aktuell niedrigen Zinsniveau liegen dürfte.

Auch in der Versicherung gibt es Mengenrabatte. Damit jedenfalls werben etliche Versiche-rungsunternehmen. Bedingung für diesen Mengenrabatt ist, dass

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In einem aktuellen Urteil, in dem ein Ehepaar aus Schleswig Holstein gegen ihre örtliche Sparkasse geklagt hatte ging es um die Kündigung und den Verkauf des Kredites an einen Finanzinvestor.

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