Eine Kundin von mir ist angestellte Rechtsanwältin. Als pflichtversicherte im berufständigen Versorgungswerk ist sie von der Rentenversicherungspflicht befreit. Ist die Dame (wohlgemerkt "angestellte Rechtsanwältin") förderungsfähig???
Eine Kundin von mir ist angestellte Rechtsanwältin. Als pflichtversicherte im berufständigen Versorgungswerk ist sie von der Rentenversicherungspflicht befreit. Ist die Dame (wohlgemerkt "angestellte Rechtsanwältin") förderungsfähig???
leider ist Ihre Kundin nicht förderfähig, da:
• Nicht zum Kreis der unmittelbar Berechtigten gehören:
• nicht pflichtversicherte unverheiratete Selbstständige
• geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbeitrag zur GRV nicht aufstocken
• freiwillig in der GRV Versicherte
• ausschließlich in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversicherte Angestellte, die sich von der GRV befreit haben, z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte
• Bezieher von Sozialgeld
• Abgeordnete
Sollten Sie mich kontaktieren wollen, so finden Sie meine Kontaktdaten im Profil Michael Schmid, oder im Internet: www.plusconsult.de
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