Meine Frau ist in der Apotheker Versorgung, und somit nicht direkt Zulagen berechtigt bei der Riester Rente.
Stimmt es, da ich einen Riester Vertrag habe, sie mittelbar Zulagenberechtigt ist, obwohl Sie nicht in der gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sondern in die Apotheker Versorgung??
Wie verhält es sich, bei den Zulagen für Kinder, da wir Nachwuchs erwarten.


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