Verweisbarkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spricht man von Verweisbarkeit wenn man auf eine andere Tätigkeit verwiesen wird, die man noch imstande ist auszuüben.
Einige Versicherungsgesellschaften verzichten auf die Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf.
Es wird zwischen zwei Arten der Verweisbarkeit unterschieden:
abstrakte Verweisbarkeit
bei der abstrakten Verweisbarkeit kann auf einen anderen Beruf verwiesen werden, der mit den noch verbliebenen Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Wenn Der Anbieter auf diese abstrakte Verweisbarkeit verzichtet erhält man im Leistungsfall seine Berufsunfähigkeitsrente wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
konkrete Verweisbarkeit
bei der konkreten Verweisbarkeit findet eine Verweisung auf andere Berufe erst statt wenn diese "konkret" ausgeübt werden.
