konkrete Verweisbarkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine konkrete Verweisbarkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person an Stelle ihrer bisher ausgeübten Tätigkeit eine andere Tätigkeit tatsächlich (konkret) ausübt.

Diese berufliche Tätigkeit muss den bisherigen Kenntnissen und Erfahrungen genauso entsprechen. Insbesondere bei der Entlohnung und dem sozialen Ansehen im Vergleich zum vorher ausgeübten Beruf.

In diesem Fall kann die Versicherung konkret auf diese Tätigkeit verweisen, da diese ja bereits ausgeübt wird.

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die auch auf diese konkrete Verweisbarkeit verzichten.