Arztanordnungsklausel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Arztanordnungsklausel erlaubt es der Versicherungsgesellschaft bei einer Berufsunfähigkeitsversicherungen den Versicherungsnehmer zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie zu verpflichten.
Wird die Anordnung vom Kunden verweigert oder nicht im vollen Umfang befolgt , kann die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gekürzt oder ganz verweigert werden.
Gerade bei gefährlichen oder kritischen Operationen hat die Rechtssprechung jedoch klare Grenzen gezogen welche Anordnungen zumutbar sind. Jedoch ist eine verbindliche Regelung in den Versicherungsbedingungen zu empfehlen, damit im Leistungsfall nicht noch ein jahrelanger Rechtsstreit mit der Versicherung ausgetragen werden muss.
